I. Die Bauelemente C. GmbH (im folgenden: Schuldnerin) erbrachte Leistungen für eine Firma K. Wohnungsbau (später K. Bau), deren Inhaber der Beschwerdeführer ist.
Die Klägerin als Insolvenzverwalterin über das Vermögen der Schuldnerin hat die Beklagte auf Werklohnzahlung in Anspruch genommen. Klage und Ladung sind zuletzt dem weiteren Beteiligten als Geschäftsführer der K. Wohnbau GmbH durch Niederlegung zugestellt worden. Die Klägerin hat sodann ein Versäumnisurteil erwirkt, das im Passivrubrum die K. Wohnbau GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Siegfried K., ausweist und das durch Übergabe an den weiteren Beteiligten zugestellt worden ist.
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