LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 06.05.2022
L 28 BA 55/19
Normen:
SGB III § 25 Abs. 1 S. 1; SGB IV § 7 Abs. 1 S. 2; GmbHG § 30; GmbHG § 31; GmbHG § 37; GmbHG § 43 Abs. 2; GmbHG § 43 Abs. 3; GmbHG § 53 Abs. 2; InsO § 15a; BGB § 133; BGB § 157;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 30.04.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 76 BA 252/18

Auslegung eines Gesellschafterbeschlusses einer UG im Hinblick auf im Gesellschaftsvertrag getroffene RegelungenBeschluss der Gesellschafterversammlung als Festlegung zustimmungspflichtiger Geschäfte des Geschäftsführers gemäß der SatzungVersicherungspflicht des mitarbeitenden Gesellschafters einer UG in der gesetzlichen RentenversicherungSozialversicherungsrechtlicher Status eines mitarbeitenden Gesellschafters einer UG

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.05.2022 - Aktenzeichen L 28 BA 55/19

DRsp Nr. 2023/1894

Auslegung eines Gesellschafterbeschlusses einer UG im Hinblick auf im Gesellschaftsvertrag getroffene Regelungen Beschluss der Gesellschafterversammlung als Festlegung zustimmungspflichtiger Geschäfte des Geschäftsführers gemäß der Satzung Versicherungspflicht des mitarbeitenden Gesellschafters einer UG in der gesetzlichen Rentenversicherung Sozialversicherungsrechtlicher Status eines mitarbeitenden Gesellschafters einer UG

Ob ein Gesellschafterbeschluss nur bereits im Gesellschaftsvertrag getroffene Regelungen zu den Weisungsbefugnissen der Geschäftsführer gegenüber Gesellschaftern einer UG konkretisiert, ist im Wege der Auslegung zu ermitteln.Zur Auslegung eines allstimmigen Beschlusses der Gesellschafterversammlung als in der Satzung vorgesehener Festlegung zustimmungspflichtiger Geschäfte der Geschäftsführer im Einzelfall.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 30. April 2019 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat dem Kläger auch die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten. Die Beigeladenen haben ihre Kosten selbst zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB III § 25 Abs. 1 S. 1; SGB IV § 7 Abs. 1 S. 2; GmbHG § 30; GmbHG § 31; GmbHG § 37; GmbHG § 43 Abs. 2; GmbHG § 43 Abs. 3; GmbHG § 53 Abs. 2; InsO § 15a; BGB § 133; BGB § 157;

Tatbestand