LAG Düsseldorf - Urteil vom 07.08.2019
7 Sa 764/18
Normen:
BetrVG § 113 Abs. 3; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1; InsO § 179 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 08.06.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 886/18

Ausschließliche Zulässigkeit der Feststellungklage bei Anzeige der Neumasseunzulänglichkeit durch InsolvenzverwalterAnspruch auf Nachteilsausgleich als Insolvenzforderung bei Betriebsstilllegung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens und nicht durchgeführtem Interessenausgleich

LAG Düsseldorf, Urteil vom 07.08.2019 - Aktenzeichen 7 Sa 764/18

DRsp Nr. 2021/2874

Ausschließliche Zulässigkeit der Feststellungklage bei Anzeige der Neumasseunzulänglichkeit durch Insolvenzverwalter Anspruch auf Nachteilsausgleich als Insolvenzforderung bei Betriebsstilllegung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens und nicht durchgeführtem Interessenausgleich

Einordnung eines Anspruchs auf Nachteilsausgleich als Insolvenzforderung

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 08.06.2018 - 11 Ca 886/18 - wird zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Berufungsverfahrens sowie der Nebenintervention werden der Klägerin auferlegt.

III.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BetrVG § 113 Abs. 3; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1; InsO § 179 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten im Berufungsverfahren noch über das Bestehen eines Anspruchs auf Nachteilsausgleich und dessen insolvenzrechtliche Einordnung.

Der Beklagte ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der Air C. PLC & Co. Luftverkehrs KG (im Folgenden Schuldnerin) mit Sitz in C..

1. 2. 3. 1. 2.