KG - Beschluss vom 22.11.2010
1 VA 12/10
Normen:
InsO § 56;
Fundstellen:
ZIP 2010, 2461

Ausschluss eines Bewerbers um das Amt des Insolvenzverwalters wegen großer Entfernung vom Gerichtsort

KG, Beschluss vom 22.11.2010 - Aktenzeichen 1 VA 12/10

DRsp Nr. 2010/20998

Ausschluss eines Bewerbers um das Amt des Insolvenzverwalters wegen großer Entfernung vom Gerichtsort

Ein Bewerber um das Amt des Insolvenzverwalters kann nicht bereits deshalb von der Aufnahme in die Vorauswahlliste gemäß § 56 InsO ausgeschlossen werden, weil er für die Anfahrt von seinem Büro bis zum Gerichtsbezirk des Insolvenzgerichts mit dem Pkw eine Fahrtzeit von anderthalb bis zwei Stunden benötigt.

Der Bescheid des Antragsgegners vom 12. Juli 2010 wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats an den Antragsgegner zurückverwiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Der Geschäftswert wird auf 3.000 EUR festgesetzt.

Normenkette:

InsO § 56;

Gründe:

I. Der Antragsteller begehrt die Aufnahme in die bei dem Amtsgericht Charlottenburg geführte Vorauswahlliste für die Bestellung von Sachverständigen, Treuhändern und Insolvenzverwaltern. In dem zu diesem Zwecke ausgefüllten Fragebogen des Amtsgerichts Charlottenburg hatte der Antragsteller als Anschrift der Kanzlei angegeben

"F########, 1## B###; G##########, 0## D###".

Ferner hatte er folgende Angabe gemacht:

"In der Berliner Niederlassung sind folgende Mitarbeiter/innen tätig, die in der Abwicklung von IK-Verfahren oder kleineren IN-Verfahren geschult und erfahren sind und zwar: Assessorin N### B###".