1. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landgerichts Rostock vom 12.09.2014 - Az.:
2. Der Senatsbeschluss vom 15.09.2014 ist gegenstandslos.
3. Der Wert des Beschwerdegegenstandes beträgt 55.416,- €.
I.
Die Antragstellerin wendet sich gegen die durch den Antragsgegner geplante Vergabe der Leistung "LV 03 Erweiterter Rohbau" des Bauvorhabens ".........................." an eine Konkurrentin.
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