Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 20. April 2010 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Gewährung von Insolvenzgeld (Insg).
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