LAG Düsseldorf - Urteil vom 02.11.2006
5 Sa 740/06
Normen:
SGB IV § 14 Abs. 1 Satz 1 ; InsO § 55 ;
Fundstellen:
BB 2007, 559
Vorinstanzen:
ArbG Wesel, vom 06.06.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 4144/05

Außertarifliche Aufstockungsbeiträge zur Kompensation von Vergütungsminderungen als beitragspflichtiges Entgelt - Masseverbindlichkeit bei Zahlungen für die Zeit nach Insolvenzeröffnung

LAG Düsseldorf, Urteil vom 02.11.2006 - Aktenzeichen 5 Sa 740/06

DRsp Nr. 2007/862

Außertarifliche Aufstockungsbeiträge zur Kompensation von Vergütungsminderungen als beitragspflichtiges Entgelt - Masseverbindlichkeit bei Zahlungen für die Zeit nach Insolvenzeröffnung

»1. Sieht ein Sozialplan vor, dass zur Kompensation eingetretener Vergütungsminderungen außertarifliche Aufstockungsbeiträge gezahlt werden sollen, so handelt es sich um beitragspflichtiges Entgelt i. S. v. § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV. Daran ändert sich nichts, wenn die noch nicht ausgezahlten monatlich fälligen Aufstockungsbeträge in Form einer Einmalzahlung abgegolten werden. 2. Beziehen sich die noch offenen Aufstockungsbeträge - und damit auch die Einmalzahlung - auf die Zeit nach Insolvenzeröffnung, handelt es sich um Masseverbindlichkeiten i. S. d. § 55 Abs. 1 Nr. 2 2. Alt.«

Normenkette:

SGB IV § 14 Abs. 1 Satz 1 ; InsO § 55 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche des Klägers aus einem inzwischen beendeten Arbeitsverhältnis.