LAG München - Urteil vom 20.10.2006
11 Sa 727/05
Normen:
InsO § 47 ;
Fundstellen:
ZInsO 2007, 839
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 14.06.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 30 Ca 13235/04

Aussonderungsrecht, Lebensversicherung, Bezugsrecht, Insolvenz

LAG München, Urteil vom 20.10.2006 - Aktenzeichen 11 Sa 727/05

DRsp Nr. 2007/5856

Aussonderungsrecht, Lebensversicherung, Bezugsrecht, Insolvenz

»Einzelfallentscheidung zur Frage des Bestehens eines Aussonderungsrechts des Arbeitnehmers bei Insolvenz des Arbeitgebers bezüglich eines eingeschränkt widerruflichen Bezugsrechts des Arbeitnehmers aus einem zu seinen Gunsten abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrag«

Normenkette:

InsO § 47 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Aussonderung eines Versicherungsvertrages aus der Insolvenzmasse des vom Beklagten verwalteten Insolvenzvermögens gemäß § 47 Insolvenzordnung.

Der Auseinandersetzung liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zu Grunde:

Der am 18. Oktober 1950 geborene Kläger ist aufgrund seines Arbeitsvertrages seit dem 6.1.1992 durchgängig als Kraftfahrer bei der inzwischen insolvent gewordenen Firma J. GmbH M. beschäftigt. Mit Beschluss vom 31.10.2003 wurde der Beklagte zum Insolvenzverwalter über das Vermögen der Firma J. GmbH (im Folgenden: Schuldnerin) bestellt. Mit Schreiben vom 30.10.2003 hat der Beklagte das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger zum 31.1.2004 gekündigt. Seit 3. November 2003 arbeitet der Kläger wie auch seine übrigen Arbeitskollegen der Schuldnerin für die Firma K. GmbH M.. Er fährt wie bisher seinen Lkw und erhält von der Firma K. GmbH M. seinen bisherigen Lohn. Einen neuen Arbeitsvertrag hat er nicht erhalten.