OLG Düsseldorf - Beschluss vom 27.10.2006
I-3 VA 5/06
Normen:
EGGVG §§ 23 ; InsO § 56 Abs. 1 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;
Fundstellen:
OLGReport-Düsseldorf 2007, 21

Auswahl des Insolvenzverwalters nach § 56 Abs. 1 InsO nach pflichtgemäßm Ermessen des Gerichtes

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.10.2006 - Aktenzeichen I-3 VA 5/06

DRsp Nr. 2007/1543

Auswahl des Insolvenzverwalters nach § 56 Abs. 1 InsO nach pflichtgemäßm Ermessen des Gerichtes

1. Die Auswahlentscheidung bei der Bestellung eines Insolvenzverwalters nach § 56 Abs. 1 InsO ist nach pflichtgemäßem Ermessen sachgerecht auszuüben. Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verbietet insoweit eine willkürliche Ungleichbehandlung. Für ein sachgerechtes Auswahlermessen sind geeignete Auswahlkriterien zu entwickeln.2. Die Festlegung der Kriterien zur Aufnahme von Bewerbern in die Vorauswahlliste zur Ernennung eines Insolvenzverwalters obliegt der Justizverwaltung als Justizverwaltungsangelegenheit.

Normenkette:

EGGVG §§ 23 ; InsO § 56 Abs. 1 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

A.

Der Antragsteller bewarb sich mit Schreiben vom 7. September 2006 beim Amtsgericht X - Insolvenzgericht - um die Aufnahme in die Verwalterliste, um zukünftig als Insolvenzverwalter bestellt zu werden; er beschrieb seine Qualifikation für diese Aufgaben und wies unter anderem darauf hin, dass er seit 1999 hauptberuflich als Insolvenzverwalter für das Amtsgericht Bochum tätig sei. Das Schreiben wurde einem der beim Antragsgegner tätigen Insovenzrichter vorgelegt, der es im Verlaufe des vorliegenden Verfahrens - abschlägig - beantwortete.