OLG Hamm - Beschluss vom 02.08.2007
27 VA 1/07
Normen:
EGGVG §§ 23 ff. ; InsO § 56 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2008, 722
NZI 2007, 659
OLGReport-Hamm 2007, 797
ZIP 2007, 1722
ZInsO 2007, 946
Vorinstanzen:
AG Paderborn, vom 17.04.2007

Auswahlverfahren eines Insolvenzverwalters in Nordrhein-Westfalen

OLG Hamm, Beschluss vom 02.08.2007 - Aktenzeichen 27 VA 1/07

DRsp Nr. 2007/18495

Auswahlverfahren eines Insolvenzverwalters in Nordrhein-Westfalen

»1. Richtiger Antragsgegner für den Antrag auf Aufnahme in die so genannte Vorauswahlliste als Insolvenzverwalter sind in Nordrhein-Westfalen der oder die Insolvenzrichter, die einzeln oder gemeinsam die Entscheidung über die Aufnahme getroffen haben (im Anschluss an OLG Köln, NZI 2007, 105; gegen OLG Düsseldorf, NZI 2007, 48). 2. Die Insolvenzgerichte sind nicht befugt, für die Aufnahme in die Vorauswahlliste eine allgemeine Altersgrenze (hier von 65 Jahren) festzusetzen.«

Normenkette:

EGGVG §§ 23 ff. ; InsO § 56 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

A. Der 1940 geborene Antragsteller ist Rechtsanwalt, seit dem 15.2.2000 zugleich Fachanwalt für Insolvenzrecht, und Notar und seit 1976 regelmäßig als Insolvenzverwalter tätig, wobei er auch in mehreren Großverfahren zum Insolvenzverwalter bestellt wurde.