Auswirkung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf den Fortbestand eines Vertragsverhältnisses
OLG Brandenburg, Urteil vom 30.11.2005 - Aktenzeichen 3 U 34/05
DRsp Nr. 2006/21252
Auswirkung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf den Fortbestand eines Vertragsverhältnisses
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens an sich hat auf den Fortbestand des Vertragsverhältnisses keinen Einfluss (§ 108 Abs. 1 Satz 1 InsO). Für eine - zumindest analoge - Anwendung von § 103InsO bleibt bei noch nicht vollzogenen Mietverhältnissen kein Raum.