Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. September 2017 und das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 1. Dezember 2016 werden geändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
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