Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 8. Juni 2015 und das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 18. September 2013 werden geändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in allen Rechtszügen.
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