OLG Köln - Beschluß vom 11.11.1994
19 U 43/94
Normen:
BGB § 440 §§ 320 ff. ; GmbHG § 43 ; KO § 106 ;
Fundstellen:
DB 1995, 821
OLGReport-Köln 1995, 42

Begrenzung der Funktion des Sequesters auf Erhaltung und Sicherung des Schuldnervermögens - Sequester, Aufgaben, Funktion

OLG Köln, Beschluß vom 11.11.1994 - Aktenzeichen 19 U 43/94

DRsp Nr. 1995/4966

Begrenzung der Funktion des Sequesters auf Erhaltung und Sicherung des Schuldnervermögens - Sequester, Aufgaben, Funktion

1. In der Regel ist ein Geschäftsführer nicht verpflichtet, dem Verkauf des gesamten Anlage- und Umlaufvermögens der GmbH durch den eingesetzen Sequester zuzustimmen. Dessen Funktion ist auf die Erhaltung und Sicherung des Schuldnervermögens für denFall der Konkurseröffnung beschränkt.2. Kann der Sequester als Verkäufer von Vermögensgegenständen des Schuldners den Kaufvertrag nicht oder nicht vollständig erfüllen, weil der Schuldner verkaufte Sachen nicht herausgibt, dann kann ihm dieser nur dann schadensersartpflichtig sein, wenn der Sequester darlegt (und beweist), daß der Käufer von den ihm zustehenden Rechten nach den §§ 440 Abs.1, 320 ff. BGB wirksam Gebrauch gemacht hat.

Normenkette:

BGB § 440 §§ 320 ff. ; GmbHG § 43 ; KO § 106 ;

Entscheidungsgründe:

Die zulässige Berufung des Klägers ist nicht begründet.