Die Klägerin zu 1 (im Folgenden: Klägerin) macht gegen die Beklagte Ansprüche aus Urheberrechtsverletzung geltend.
Am 14. Dezember 2004 hat das Berufungsgericht gegen die in der mündlichen Verhandlung nicht erschienene Klägerin ein Versäumnisurteil erlassen.
Gegen das Versäumnisurteil hat die Klägerin Einspruch eingelegt.
Die Ladung zu der mündlichen Verhandlung über den Einspruch und zur Sache, die auf den 24. Februar 2005, 9.00 Uhr, angesetzt worden war, wurde der Klägerin zu Händen ihrer damaligen Prozessbevollmächtigten am 5. Januar 2005 zugestellt. Nachdem diese das Mandat niedergelegt hatten, bestellten sich die Rechtsanwälte "K. Kollegen" mit Schriftsatz vom 31. Januar 2005 für die Klägerin. Den Schriftsatz zur Begründung des Einspruchs unterzeichnete die im Berliner Büro dieser Sozietät tätige Rechtsanwältin Dr. M..
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