Der Kläger ist Verwalter in dem am 18. April 1994 eröffneten Konkurs über das Vermögen der Eheleute Dr. J. Sch. und C. Sch. -G. Der Beklagte war als Projektleiter bei der T.-T.-AG (im folgenden: AG) angestellt, deren Alleinaktionär die Aktien treuhänderisch für Dr. Sch. hielt. Für seine Tätigkeit bezog der Beklagte ein Bruttogehalt von über 15.000 DM monatlich, und zwar 13 mal im Jahr.
Am 14. Dezember 1993 überreichte Dr. Sch. (im folgenden: Gemeinschuldner) anläßlich einer Weihnachtsfeier - wie schon in den Jahren zuvor - dem Beklagten einen auf ein Privatkonto der Eheleute Sch. bezogenen Scheck über 15.000 DM, der eingelöst wurde. Andere Angestellte der Unternehmensgruppe Sch. wurden in gleicher Weise bedacht.
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