Die Klägerin macht gegen den Beklagten, einen Fuhrunternehmer, aus eigenem Recht Schadensersatz aufgrund Frachtvertrages und aus abgetretenem Recht der H. -Spedition GmbH (im folgenden: H. ) einen Anspruch auf Gesamtschuldnerausgleich geltend, weil der Beklagte es schuldhaft unterlassen habe, im gemeinschaftlichen Zollversandverfahren beförderten Alkohol dem Bestimmungszollamt P. zu gestellen.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|