LG Lüneburg, vom 17.04.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 3 T 12/ 00
Begriff des ernsthaften Zweifels
OLG Celle, Beschluss vom 07.06.2000 - Aktenzeichen 2 W 42/00
DRsp Nr. 2005/3616
Begriff des ernsthaften Zweifels
Die Auslegung des Begriffs "ernsthafte Zweifel" i.S. von § 309 Abs. 3InsO kann in der weiteren Beschwerde nur darauf überprüft werden, wenn die Vorinstanz die grundsätzlichen Voraussetzungen des Begriffs erkannt oder seinen Beurteilungsspielraum bei der Prüfung der Frage, ob derartige Zweifel vorhanden sind, unzutreffend angewendet hätte.