Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 2. April 2014 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
I
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Rückforderung einer Subvention von der dem Kläger erteilten Restschuldbefreiung erfasst wird.
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