Behandlung des Erlöses aus der Veräußerung massefremder Gegenstände
BGH, Urteil vom 11.03.1999 - Aktenzeichen IX ZR 164/98
DRsp Nr. 1999/3983
Behandlung des Erlöses aus der Veräußerung massefremder Gegenstände
»Gelangt der Erlös aus der Veräußerung massefremder Gegenstände auf ein im Kontokorrent geführtes allgemeines Bankkonto des Konkursverwalters, so unterliegt er der Ersatzaussonderung bis zur Höhe des in der Zeit danach eingetretenen niedrigsten Tagessaldos, auch wenn zwischenzeitlich Rechnungsabschlüsse mit Saldoanerkennung stattgefunden haben (Abweichung von BGHZ 58, 257 ff).«
Normenkette:
KO § 46 S. 2;
Tatbestand:
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