I. Mit Klageschrift vom 03.12.2001 hat die ... GmbH & Co. KG, Bauunternehmung (die spätere Insolvenzschuldnerin) von der Beklagten die Zahlung eines Betrages in Höhe von 316.448 DM (161.797,29 EUR) verlangt. Mit Urteil vom 14.01.2004 hat das Landgericht Heidelberg die Beklagte antragsgemäß verurteilt. Gegen dieses Urteil hat die Beklagte am 13.02.2004 Berufung eingelegt. Am 01.04.2004 - während des Berufungsverfahrens - ist über das Vermögen der ... GmbH & Co. KG, Bauunternehmung das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist der Kläger ernannt worden.
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