FG Köln - Urteil vom 09.12.2016
7 K 1860/16
Normen:
InsO § 36 Abs. 1 S. 2; InsO § 300a Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
EFG 2017, 751

Behandlung von Umsatzsteuerschulden eines Insolvenzschuldners als Masseverbindlichkeiten

FG Köln, Urteil vom 09.12.2016 - Aktenzeichen 7 K 1860/16

DRsp Nr. 2017/4439

Behandlung von Umsatzsteuerschulden eines Insolvenzschuldners als Masseverbindlichkeiten

Tenor

Die Umsatzsteuerbescheide 2009 bis 2011 vom 01.12.2015 und die dazu ergangene Einspruchsentscheidung vom 15.06.2016 werden aufgehoben.

Die Revision wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

Normenkette:

InsO § 36 Abs. 1 S. 2; InsO § 300a Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob Umsatzsteuerschulden des Insolvenzschuldners Masseverbindlichkeiten darstellen.

Der Insolvenzschuldner, Herr A, ist von Beruf ... und ist seit 1980 selbständig tätig. Über sein Vermögen wurde durch Beschluss vom ....03.2005 durch das Amtsgericht B das Insolvenzverfahren eröffnet und der Kläger zum Insolvenzverwalter ernannt (Az.: 1).