Die zur gemeinsamen Entscheidung über die Annahme verbundenen Verfahren betreffen die Frage der Beitragspflichtigkeit der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten zur Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung.
I.
1. In beiden Ausgangsverfahren hatte der Pensions-Sicherungs- Verein, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG), in einem Bescheid gegenüber den Beschwerdeführern festgestellt, daß diese gemäß §
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