LG München II, - Vorinstanzaktenzeichen 2 T 4604/95
AG Miesbach, - Vorinstanzaktenzeichen II 96/93
Belastung eines Erbbaurechts mit einer Bauhandwerkersicherungshypothek
BayObLG, Beschluss vom 19.12.1996 - Aktenzeichen 3Z BR 92/96
DRsp Nr. 2005/14975
Belastung eines Erbbaurechts mit einer Bauhandwerkersicherungshypothek
»1. Der Bauunternehmer, der die Belastung eines Erbbaurechts mit einer Bauunternehmersicherungshypothek anstrebt, ist berechtigt, die gerichtliche Ersetzung der Zustimmung nach § 7 Abs. 2ErbbauVO zu beantragen.2. Das Ersetzungsverfahren setzt nicht voraus, daß der Bauunternehmer den Anspruch auf Bestellung der Hypothek zuvor gerichtlich durchsetzt.3. Zur Verwirklichung des durch Vormerkung gesicherten Anspruchs auf Bestellung einer Bauunternehmersicherungshypothek am Erbbaurecht nach Rückübertragung dieses Rechts auf den Eigentümer.«