I. Auf Antrag einer Krankenkasse auf Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Schuldners erließ das Amtsgericht mit Beschluss vom 16. März 1998 ein allgemeines Veräußerungsverbot und bestellte den Rechtsbeschwerdeführer zum Sequester. Mit Beschluss vom 1. Mai 1998 eröffnete das Amtsgericht das Konkursverfahren über das Vermögen des Schuldners. Der Rechtsbeschwerdeführer beantragte, seine Sequestervergütung auf 8.890 EUR zuzüglich Umsatzsteuer und Auslagenpauschale festzusetzen. Hierbei legte er eine Teilungsmasse von 120.760,82 EUR zugrunde und machte einen Vergütungssatz von 35 % der Konkursverwaltervergütung geltend.
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