OLG Hamburg, vom 14.06.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 10 U 107/06
LG Hamburg, vom 24.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 303 O 189/06
Benachteiligung der Gläubiger bei geduldeter Kontoüberziehung
BGH, Beschluß vom 13.12.2007 - Aktenzeichen IX ZR 122/07
DRsp Nr. 2008/90
Benachteiligung der Gläubiger bei geduldeter Kontoüberziehung
Wird ein Gläubiger mit Mitteln befriedigt, die der Schuldner aus einer lediglich geduldeten Kontoüberziehung schöpft, kann die Deckung in der Insolvenz des Schuldners mangels Gläubigerbenachteiligung nicht angefochten werden.