OLG Koblenz, vom 15.09.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 1 U 313/04
LG Trier, vom 11.03.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 7 HK.O 182/03
Benachteiligung der Gläubiger durch Weiterleitung der Erlöse aus der Einziehung abgetretener Forderungen
BGH, Urteil vom 06.04.2006 - Aktenzeichen IX ZR 185/04
DRsp Nr. 2006/12075
Benachteiligung der Gläubiger durch Weiterleitung der Erlöse aus der Einziehung abgetretener Forderungen
»Hat der Sicherungsnehmer die dem Schuldner erteilte Einziehungsermächtigung nicht widerrufen, so benachteiligt die Weiterleitung der auf dem Schuldnerkonto eingegangenen Erlöse der wirksam erfüllten Forderungen an den Sicherungsnehmer die Gesamtheit der Gläubiger.«