Auf die Revision der Klägerin wird unter Zurückweisung der Anschlussrevision der Beklagten das Urteil des Landgerichts Memmingen - 1. Zivilkammer - vom 7. März 2018 aufgehoben.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Neu-Ulm vom 1. August 2017 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten der Rechtsmittelverfahren mit Ausnahme der durch die Nebenintervention verursachten Kosten, die die Nebenintervenientinnen selbst tragen.
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