Die Revision gegen das Urteil des 22. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main mit Sitz in Darmstadt vom 17. September 2015 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Der Kläger ist Verwalter in dem auf den Antrag vom 30. Dezember 2011 über das Vermögen des D. (nachfolgend: Schuldner) am 1. Februar 2012 eröffneten Insolvenzverfahren.
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