BFH - Urteil vom 02.12.2015
V R 15/15
Normen:
UStG § 15; InsO § 200;
Fundstellen:
BFHE 252, 472
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 29.01.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 25/13

Berechtigung einer in Insolvenz befindlichen Personengesellschaft zum Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Insolvenzverwalters

BFH, Urteil vom 02.12.2015 - Aktenzeichen V R 15/15

DRsp Nr. 2016/5733

Berechtigung einer in Insolvenz befindlichen Personengesellschaft zum Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Insolvenzverwalters

1. Im Insolvenzverfahren einer KG, die ihre Tätigkeit bereits vor Insolvenzeröffnung eingestellt hatte, ist über den Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Insolvenzverwalters nach der früheren Unternehmenstätigkeit der KG zu entscheiden. 2. Der Insolvenzverwalter hat seine Leistung erst mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens erbracht. Ein Vorsteuerabzug bereits im Insolvenzverfahren kommt daher nur nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 UStG in Betracht.

Tenor

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 29. Januar 2015 7 K 25/13 aufgehoben.

Die Sache wird an das Finanzgericht Köln zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.

Normenkette:

UStG § 15; InsO § 200;

Gründe

I.