Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten darum, ob der Beklagte nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt war, einen Einkommensteuerbescheid für 2014 zu erlassen bzw. ob aufgrund eines Verlustes gemäß § 17 des Einkommensteuergesetzes - EStG - die Einkommensteuer auf 0 € herabzusetzen ist.
Der spätere Insolvenzschuldner B war als Alleingesellschafter über die B Beteiligungen GmbH zu 100% an der operativ tätigen C & D GmbH beteiligt. Er war in beiden Gesellschaften Alleingeschäftsführer.
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