Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Saarbrücken vom 14. Juni 2012 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 3. August 2012 wird auf Kosten des weiteren Beteiligten zurückgewiesen.
Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 7.200 € festgesetzt.
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