Die Antragstellerin begehrt die Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs des Außenhandelsschiedsgerichts bei der Wirtschaftskammer Jugoslawien in Belgrad vom 16. Januar 1988, mit dem die Antragsgegnerin verurteilt worden ist, an die Antragstellerin ÖS 30.070.000 zu zahlen. Die Antragsgegnerin hat hilfsweise die Aufrechnung mit einer Gegenforderung erklärt, die sie damit begründet, daß, wie unstreitig ist, das Oberste Gericht der Republik Slowenien, welches mit Urteil vom 3. Juli 1992 den Schiedsspruch für ungültig erklärt hat, in diesem Urteil der Antragsgegnerin einen Kostenerstattungsanspruch in Höhe von 196.230 SIT (slowenische Tolar) gegen die Antragstellerin zuerkannt hat.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|