I. Auf die Rechtsbeschwerde des vorläufigen Insolvenzverwalters wird der Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz vom 27. August 2009 aufgehoben.
II. Auf die sofortige Beschwerde des vorläufigen Insolvenzverwalters wird der Beschluss des Amtsgerichts Landau in der Pfalz vom 6. Mai 2009 geändert:
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wird wie folgt festgesetzt:
Vergütung: | 5.686,24 € |
Auslagen: | 750,00 € |
19 % Umsatzsteuer: | 1.222,88 € |
insgesamt: | 7.659,13 €. |
III. Die weitergehende sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
IV. Von den Kosten des Verfahrens der sofortigen Beschwerde trägt der vorläufige Insolvenzverwalter 4/5.
V. Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 1.762 € festgesetzt.
I.
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