Auf die Rechtsbeschwerde der weiteren Beteiligten wird der Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn vom 25. Januar 2007 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Beschwerdegericht zurückverwiesen.
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