Die beklagte Bank stand in Geschäftsbeziehungen zur R. GmbH (nachfolgend: Schuldnerin oder Pfändungsschuldnerin). Diese erwartete die Kaufpreiszahlung eines Kunden aus Italien. Der Betrag sollte im S.W. I.F.T.-Verfahren auf ein bestimmtes Konto der Schuldnerin bei der Kreis- und Stadtsparkasse K. (im folgenden: Sparkasse) überwiesen werden. Die Beklagte wurde als deutsche Korrespondenzbank der italienischen Bank tätig, von der aus die Zahlung geleistet wurde. Am 14. (Wertstellung zum 19.) Januar 1994 ging der Betrag von 22.000 DM bei der Beklagten mit dem ausdrücklichen Verwendungszweck ein:
"Zugunsten der (Schuldnerin) bei der (Sparkasse), Kontonummer... (es folgt die genaue Nummer) ".
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