OLG Celle vom 14.09.2000
13 U 255/99
Normen:
InsO § 139 ; EGInsO Art. 103 Art. 104 Art. 106 ;
Fundstellen:
InVo 2002, 54

Berücksichtigung zurückgenommener Insolvenzeröffnungs- und Konkursanträge bei Berechnung der Fristen

OLG Celle, vom 14.09.2000 - Aktenzeichen 13 U 255/99

DRsp Nr. 2005/14359

Berücksichtigung zurückgenommener Insolvenzeröffnungs- und Konkursanträge bei Berechnung der Fristen

Bei Berechnung der Fristen des § 139 InsO ist auch auf zurückgenommene Insolvenzanträge abzustellen, sofern der Eröffnungsgrund nicht weggefallen ist. Dabei ist auch ein Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens als Eröffnungsantrag i.S. von § 139 InsO zu werten.

Normenkette:

InsO § 139 ; EGInsO Art. 103 Art. 104 Art. 106 ;
Fundstellen
InVo 2002, 54