Die klagende Bank versprach der K. AG (im folgenden: Schuldnerin) am 10. September 1993 einen - zunächst bis zum 31. August 1994 befristeten - Kredit in Höhe von 4 Mio. DM. Zur Sicherung dieses Kredits bestellte die Schuldnerin der Klägerin an ihren beiden Betriebsgrundstücken je zwei Grundschulden in Höhe von jeweils 1 Mio. DM. Den beiden Grundschulden an dem im Grundbuch Bl. ... eingetragenen Grundstück gingen Lasten in Höhe von nominal 7,7 Mio. DM, den beiden Grundschulden an dem im Grundbuch Bl. ... eingetragenen Grundstück gingen solche in Höhe von 11.114.000 DM im Range vor. Deshalb sollte die Beklagte, eine Schwestergesellschaft im Unternehmensverbund der Schuldnerin, - wie im Kreditvertrag vereinbart - eine "Ausbietungsgarantie/Ausfallgarantie" übernehmen. Der von der Klägerin vorgegebene Text dieser Garantie lautet auszugsweise wie folgt:
"...
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