BGH - Beschluß vom 18.11.1999
IX ZA 6/99
Normen:
KO § 60 ;
Fundstellen:
ZInsO 2000, 42
Vorinstanzen:
OLG München,

Berufung auf Masseunzulänglichkeit

BGH, Beschluß vom 18.11.1999 - Aktenzeichen IX ZA 6/99

DRsp Nr. 1999/11000

Berufung auf Masseunzulänglichkeit

Der Konkursverwalter kann sich auf Masseunzulänglichkeit nur berufen, wenn er zuvor die Gesamtheit der Gläubiger unterrichtet hat.

Normenkette:

KO § 60 ;

Gründe:

Das beabsichtigte Rechtsmittel bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (§§ 114, 712, 714 ZPO).