I. Der Beteiligte zu 1) wurde durch Beschluß des Amtsgerichts Coesfeld - 8 N 218/98 - zum Konkursverwalter über das Vermögen der L. GmbH & Co. KG bestellt. Der Beteiligte zu 2) und Beschwerdeführer ist der bei der L. GmbH & Co. KG gebildete Betriebsrat. Die beteiligten Beschwerdeführer/in zu 3), 9), 12), 21), 23), 38) und 40) sind Belegschaftsangehörige der Gemeinschuldnerin.
Mit seinem am 22. April 1999 beim Arbeitsgericht eingegangenen Antrag nach § 126 der Insolvenzordnung (InsO) hat der Beteiligte zu 1) die Feststellung beantragt, daß die Kündigungen der genannten beteiligten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerin durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt und sozial gerechtfertigt sind. Mit seinem am 9. Februar 2001 verkündeten Beschluß hat das Arbeitsgericht dem Feststellungsbegehren des Beteiligten zu 1) entsprochen und die "Revision" nicht zugelassen. Hiergegen richtet sich die Nichtzulassungsbeschwerde der Beschwerdeführer und der Beschwerdeführerin,
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