OLG Köln - Beschluß vom 29.11.2000
2 W 216/00
Normen:
GKG (1975) § 25 Abs. 3 ; GKG (2004) § 68 Abs. 1 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostRMoG) ; InsO § 6 ;
Fundstellen:
EWiR 2001, 629
KTS 2001, 268
NZI 2001, 91
OLGReport-Köln 2001, 117
ZIP 2001, 163
ZInsO 2001, 44
Vorinstanzen:
LG Bonn, vom 25.08.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 2 T 46/00
AG Bonn, - Vorinstanzaktenzeichen 97 IN 50/00 97 IN 55/00

Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung im Insolvenzverfahren

OLG Köln, Beschluß vom 29.11.2000 - Aktenzeichen 2 W 216/00

DRsp Nr. 2001/7324

Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung im Insolvenzverfahren

Eine Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung durch das Rechtsmittelgericht in einer Insolvenzsache ist gemäß § 25 Abs. 3 Satz 2 GKG ausgeschlossen.

Normenkette:

GKG (1975) § 25 Abs. 3 ; GKG (2004) § 68 Abs. 1 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostRMoG) ; InsO § 6 ;

Gründe:

1. Mit Schriftsatz vom 4. April 2000 haben die Schuldnerinnen Insolvenzantrag gestellt. Das Amtsgericht Bonn hat über das Vermögen der Beteiligten zu 1) durch Beschluß vom 1. Juni 2000 - 97 IN 50/00 - und über das Vermögen der Beteiligten zu 2) durch Beschluß vom 30. Mai 2000 - 99 IN 55/00 - das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.