LG Bochum, vom 26.11.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 10 T 36/02
AG Bochum, vom 27.12.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 80 IN 292/00
Beschwerdebefugnis eines Gläubigers gegen die Festsetzung der Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters
BGH, Beschluß vom 07.12.2006 - Aktenzeichen IX ZB 1/04
DRsp Nr. 2007/4713
Beschwerdebefugnis eines Gläubigers gegen die Festsetzung der Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters
»Wer eine Forderung zur Tabelle angemeldet hat, ist grundsätzlich berechtigt, sofortige Beschwerde gegen die Festsetzung der Vergütung und Auslagen des (vorläufigen) Insolvenzverwalters einzulegen.«