Die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 9. November und 15. Dezember 2008 gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 6. Oktober 2008 -
Die Kosten der Beschwerdeverfahren vor dem Landgericht Aachen und dem Oberlandesgericht Köln einschließlich der den Beteiligten zu 2), 3) und 4) in diesen Verfahren notwendigen Auslagen hat der Beteiligte zu 1) zu tragen.
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