Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 11. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 6. März 2020 wird auf Kosten des weiteren Beteiligten zu 1 zurückgewiesen.
Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 500 € festgesetzt.
I.
Der abhängig beschäftigte Schuldner ist Inhaber eines Pfändungsschutzkontos gemäß § 850k ZPO. Im Jahre 2017 pfändete die weitere Beteiligte zu 2 unter anderem die Ansprüche des Schuldners gegen die kontoführende Bank auf Zahlung der zu seinen Gunsten bestehenden Guthaben einschließlich der Ansprüche auf Gutschrift der eingehenden Beträge.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|