Autor: Lissner |
Nachdem das vereinfachte Verfahren zum 01.07.2014 abgeschafft wurde, ist vom Treuhänder nur noch in der Wohlverhaltensperiode auszugehen.
In Verbraucherinsolvenzverfahren, die nach dem 30.06.2014 beantragt werden, ist in Übereinstimmung mit den Vorschriften zur Regelinsolvenz ein Insolvenzverwalter zu bestellen. Die Person des Treuhänders ist nur noch für den Abschnitt "Wohlverhaltensphase" vorgesehen.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|