LG Berlin, vom 13.06.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 102 T 21/03
AG Berlin-Charlottenburg, - Vorinstanzaktenzeichen 92 HRB 73799
Bestellung von fehlenden Aufsichtsratsmitgliedern nach § 104 AktG durch das Gericht nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
KG, Beschluss vom 04.08.2005 - Aktenzeichen 1 W 397/03
DRsp Nr. 2005/12534
Bestellung von fehlenden Aufsichtsratsmitgliedern nach § 104AktG durch das Gericht nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
»1. Die Bestellung von fehlenden Aufsichtsratsmitgliedern nach § 104AktG durch das Gericht ist auch möglich, wenn über das Vermögen der Aktiengesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet ist.2. Dem Insolvenzverwalter steht gegen den Bestellungsbeschluss kein Beschwerderecht zu.«