Die Parteien nehmen je für sich das Eigentum an verschiedenen Ausrüstungsgegenständen eines Abfallbeseitigungsunternehmens in Anspruch. In der Revisionsinstanz sind nur noch 268 Abfallcontainer im Streit, an denen die Klägerin auf folgende Weise Eigentum erworben haben will: Am 17./18. Dezember 1986 schloß die Firma I. GmbH in L. (im folgenden: I.) mit der Volksbank e.G. D. einen Sicherungsübereignungsvertrag. Die übereigneten Gegenstände wurden in dem Vertrag (soweit für das vorliegende Verfahren noch von Bedeutung) wie folgt bezeichnet:
"Alle Container mit 5, 5 cbm
Alle Container mit 6, 5 cbm
Alle Container mit 7, 0 cbm
Alle Container mit 10-40 cbm (Abrollsystem)
verschiedene Hersteller lt. Rechnungskopien".
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