Auf die Rechtsmittel des weiteren Beteiligten werden der Beschluss der 7. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück vom 4. August 2011 und der Beschluss des Amtsgerichts Meppen vom 23. Mai 2011 in der Form des Beschlusses vom 21. Juli 2011 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittelverfahren, an das Amtsgericht Insolvenzgericht zurückverwiesen.
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