Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Rottweil vom 22.06.2018, Az.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3.Das vorliegende Urteil und das Urteil des Landgerichts Rottweil vom 22.06.2018 sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger und der Beklagte können die Vollstreckung durch die jeweilige Gegenseite durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrags leistet.
4.Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
5.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 14.500,00 € festgesetzt.
I.
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