Beteiligung des Vorstandsmitglieds einer Bank an einem Schuldnerunternehmen
BGH, Urteil vom 20.02.1989 - Aktenzeichen II ZR 167/88
DRsp Nr. 1992/2056
Beteiligung des Vorstandsmitglieds einer Bank an einem Schuldnerunternehmen
»a) Zu den Voraussetzungen, unter denen die Beteiligung, die das Vorstandsmitglied eines Bankunternehmens an einem Schuldnerunternehmen hält, der Bank als Treugeberin zuzurechnen ist.b) Eine abhängige GmbH hat gegen das herrschende Unternehmen in entsprechende Anwendung des § 302AktG einen Anspruch auf Verlustausgleich, wenn dieses die Geschäfte der GmbH im finanziellen Bereich dauernd und umfassend geführt hat und nicht dartun und beweisen kann, daß die entstandenen Verluste nicht auf der Geschäftsführung beruhen.«